multifunktionelle Handels- und Dienstleistungseinrichtungen in Landgemeinden
Nahversorgungsdefizite
Die Nahversorgungsdefizite im
ländlichen Raum sind wohl hinreichend bekannt. Grund dafür ist zumeist,
daß sich sehr kleine Unternehmensgrößen nicht rechnen, weil das
Personal zuwenig ausgelastet ist. Das gilt nicht nur für den
Einzelhandel, auch Postämter oder besetzte Bahnhöfe sind davon
betroffen. Alle diese Dienste erfordern aber keineswegs so genaue
Fachkenntnisse, daß man nicht das selbe Personal für mehrere
Tätigkeiten einsetzen könnte. kombinationsfähige Dienste
an kombinationsfähigen Dienstleistungen fiele mir folgendes ein: - Einzelhandel, Trafik etc.
- Imbiss (Würstelstand, Kebab, Pizza-Eck)
- kopieren/drucken/scannen/faxen (alles in einem Gerät)
- Postschalter
-
Fahrkartenschalter (vielleicht auch nur Hilfestellung bei der Bedienung
des Automaten, oder eine zweite Tastatur für den selben Automaten, die
vom Kaufmann hinter dem Schalter bedient wird)
- einfachere
Bankdienste (überweisung, Kontoführung bei geringen Beträgen, die keine
allzu aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfordern)
- Internet-Ecke (Standleitung ist ohnehin für einige der Dienste sowie für die Bankomatkasse notwendig)
- Minimalapotheke (rezeptfreie Kleinigkeiten)
- Reisebüro
Organisation und Anreize
Die Idee ist dermaßen simpel, daß ich da wohl sicher nicht als
erster draufgekommen bin. Es dürfte also eher an organisatorischen
Fragen hapern, evtl. auch am Gewerberecht, vielleicht müßte dazu der
Beruf des "Universaldienstleisters" eingeführt werden. Denkbar wäre es
aber auch, in Abhängigkeit von der Größe der Ortschaft, der
Bevölkerungsdichte und der Entfernung zu den nächsten Nahversorgern
Standorte für begünstigte Nahversorgungsunternehmen zu definieren.
Diese könnten dann gewerberechtliche Ausnahmen bezüglich der ihnen
gestatteten Dienste zugestanden bekommen. Als Betreiber wären
engagierte Einzelunternehmer mit guten Ortskenntnissen und lokalen
Lieferanten ideal, möglicherweise etwas gestärkt durch eine gemeinsame
Marke auf Franchise-Basis. Zur Senkung der Fixkosten könnten die
Betreiber dieser begünstigten Standorte auch von der Einkommenssteuer
für maximal 3 oder 4 Angestellte befreit werden, bei der geringen Zahl
an Standorten und Beschäftigten kann das kein großer Verlust an
Steuereinnahmen sein. Diese Befreiung sollte aber an die Einhaltung
eines maximal zulässigen Preisniveuas gekoppelt sein, denn es kommt oft
genug vor, daß ein Ort zwar genug Nachfrage für einen Supermarkt mit
normalem Preisniveau böte, dieser es aber vorzieht, mit hohen Preisen
von den nicht-mobilen Ortsbewohnern abzukassieren, während die anderen
mit dem Auto zum nächsten billigeren Supermarkt fahren. Im Ort wäre der
beste Standort für einen solchen Universalladen eine Haltestelle des
öffentlichen Verkehrs, am besten ein ohnehin ungenutztes
Bahnhofsgebäude. Damit hätte man in einem Aufwaschen auch gleich einen
geheizten Warteraum geschaffen und den Vandalismus bekämpft. Die
öffnungszeiten könnte man auch möglichst so gestalten, daß auf
Pendlerströme Rücksicht genommen wird, etwa von 6.30-9.00, 11.00-12.00
und 16.00-20.00. Damit könnte vermieden werden, daß die Pendler zu
ungunsten der Nahversorgung ihre Erledigungen in der Hauptstadt
besorgen und selbst heimschleppen. Im Postbereich wäre vielleicht noch
insoferne eine Rationalisierung denkbar, als in ländlichen Gebieten die
Gehstrecken oft einen großen Beitrag zum Austrageaufwand liefern. Da
könnte man sicher für viele Haushalte das Postaustragen einsparen, und
stattdessen am Bahnhof, wo ohnehin alle ÖV-Pendler vorbeikommen,
Postfächer einrichten, selbstverständlich nur für die, die das auch
wollen, vielleicht mit "zuckerln" wie bonus-briefmarken oder ermäßigte
Zeitkarten für den öV.
Finanzierungsideen für den Nahverkehr
Der Wohnungsfairmieter
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