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Integrationsvorbereitung und Migrationszonen

Vorschlag eines konstruktiven Mittelwegs einer europäischen Asyl- und Migrationspolitik

Warum die Politik "Hauptsache Grenzen schließen" nicht zielführend ist

Warum die Politik "Hauptsache Flüchtlinge aufnehmen" nicht zielführend ist

Abgesehen vom jeweiligen individuellen Verhalten der einzelnen Personen wurden diese Entwicklungen durch die kurzsichtige Politik verschärft, Arbeitsmarktzugang und Integrationsmaßnahmen erst anerkannten Flüchtlingen nach jahrelangem Warten auf den Ausgang des Verfahrens angedeihen zu lassen. Ähnlich schädlich ist aber auch eine zu nachsichtige, scheinbar menschlich-tolerante Vorgehensweise: Auch der pauschale Freispruch ist ein ungerechtfertigtes Pauschalurteil, das falsche Verhaltensanreize setzt.

Mit einer durchdachten Begleitung und Steuerung der Migration kann Europa einen größeren Beitrag zum weltweiten Bedarf an Flüchtlingshilfe leisten und muss dabei weniger Nachteile und Risiken in Kauf nehmen, als nach einem faktischen "Die-Stärksten-kommen-durch"-Prinzip. Eine solche Begleitung und Steuerung der Migration könnte folgendermaßen erfolgen:

Einwanderungs- und Aufenthaltsvoraussetzungen

Um sich innerhalb des gewöhnlichen EU-Territoriums im Kontakt mit der ansässigen Bevölkerung niederlassen und frei bewegen zu dürfen, werden folgende Voraussetzungen verlangt: Sobald ein konkretes Zielland innerhalb der EU feststeht, könnten auch bereits allererste Sprachkenntnisse in Kursen erworben werden. Nachdem die eigentliche Integration nur innerhalb der Gesellschaft erfolgen kann, soll dieses Programm aber insgesamt eher Crash-Kurs-Charakter haben und die Integration vorbereiten: Es gilt, unmittelbar im Zuge der Ankunft klarzumachen, nach welchen Grundregeln und Grundwerten die europäischen Gesellschaften funktionieren und dass man als EinwanderungswilligeR nur die Wahl hat, diese zu akzeptieren, oder sich die Einwanderung wieder zu überlegen. Keinesfalls sollte die bisherige Praxis fortgesetzt werden, dass die Integrationsmaßnahmen oft viel zu spät greifen, weil die Betroffenen während des langen Asylverfahrens vom Arbeitsmarkt ferngehalten wurden und sich ihre Kontakte in Parallelgesellschaften mit vielfach inkompatiblen Wertvorstellungen verfestigt haben. Zweifellos ist der Einwand berechtigt, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob die vermittelten Inhalte tatsächlich akzeptiert werden, oder ob nur vorgetäuscht wird, sich an diese Regeln und Werte halten zu wollen. Eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis ist dennoch gegeben, da nicht jedeR eineR guteR SchauspielerIn ist und sich zumindest hinterher niemand darauf berufen kann, nicht entsprechend vorbereitet worden zu sein.

Zwei Typen von Migrationszonen innerhalb der EU

Um weder bedingungslos auf die Zusammenarbeit mit politisch und menschenrechtlich problematischen Herkunfts- und Transitländern angewiesen zu sein, noch den MigrantInnen sofort nach Ankunft die volle Bewegungsfreiheit innerhalb der ansässigen Bevölkerung ermöglichen zu müssen, sind Flächen innerhalb der EU erforderlich, in denen die erwähnten Programme durchgeführt werden können. Dieser "n+1. EU-Staat" könnte aus mehreren Enklaven bestehen, die jedoch eine gewisse Mindestgröße aufweisen sollten, sodass sie nicht unbedingt Gefängnis- oder Lagercharakter haben und ein praktikables Verhältnis von Fläche zu Grenzlänge eingehalten wird. In erster Linie kämen nicht mehr benötigte Truppenübungsplätze in Frage, die meist auch bereits eingezäunt sind und einen Flughafen aufweisen. Möglicherweise könnten aber auch rekultivierte Bergbaugebiete oder andere größere zusammenhängende, unbewohnte Gebiete herangezogen werden, die entweder bereits in staatlichem Besitz sind, oder angekauft werden können. Diese Zonen wären wiederum in zwei Typen einzuteilen: Durch diese Trennung soll verhindert werden, dass neu ankommende MigrantInnen zur Integrationsvorbereitung in ein Umfeld kommen, das bereits von Menschen dominiert ist, die sich der Integration verweigern.

Mögliche Migrationsbewegungen

  1. Herkunfts- oder Transitland > reguläres EU-Territorium: Bei Nachweis der Voraussetzungen inkl. positiver Integrationsvorbereitung bereits im Ausland (z.B. an Botschaften und Kulturinstituten)
  2. Herkunfts- oder Transitland > Transitzone
  3. EU-Außengrenze oder erstmaliger Aufgriffsort innerhalb der EU > Transitzone
  4. Transitzone > reguläres EU-Territorium (nach Nachweis der Voraussetzungen inkl. positiver Integrationsvorbereitung in der Transitzone)
  5. Transitzone > Aufenthaltszone (bei fehlenden bzw. nicht anerkannten Voraussetzungen und/oder verweigerter bzw. erfolgloser Integrationsvorbereitung)
  6. reguläres EU-Territorium > Aufenthaltszone (nach relevanten Straftaten oder sonstigem Entfall der Aufenthaltsvoraussetzungen)
  7. Aufenthaltszone > Transitzone: "Zweite Chance" auf Antrag mit Vorbringen neuer Voraussetzungen oder neuerlicher Bereitschaft zur Integrationsvorbereitung
  8. Transitzone > Herkunfts- oder Transitland: Freiwillige Rückkehr bei Nicht-Akzeptanz der Einwanderungsbedingungen
  9. Aufenthaltszone > Herkunfts- oder Transitland: Abschiebung, sofern Rücknahme garantiert und menschenrechtlich möglich; ansonsten nur freiwillige Rückkehr

Verwaltung der Migrationszonen und Lebensbedingungen in diesen

Das beschriebene Modell von Einwanderungsbedingungen und Migrationszonen verhindert riskante Mittelmeerüberfahren und das Geschäftsmodell von SchlepperInnen mindestens ebenso wirksam, wie ein verstärkter Grenzschutz, zugleich bliebe Europa aber seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen treu. Der Zusammenhalt der Gesellschaft wird wiederum weit weniger gefährdet, als durch völlig ungesteuerte Migration. Die neuen Regeln müssten allerdings auch intensiv in die Herkunfts- und Transitländer kommuniziert werden, um ihre Wirkung zu erzielen.
Fraglich ist zuletzt, ob Teile des neuen Konzepts in einer Übergangsphase auch auf bereits in der Vergangenheit eingewanderte Menschen anzuwenden wären. Eine gezielte Kommunikation der im Rahmen der Integrationsvorbereitung zu vermittelnden Werte und Regeln des Zusammenlebens kann definitiv auch gegenüber bereits bestehenden Gruppen nicht schaden, sei es in der Art von Medienkampagnen oder als Intensivworkshops aus Anlassfällen (ähnlich wie Führerschein-Nachschulungen). Jedenfalls wären die Aufenthaltszonen für jene Menschen prädestiniert, die mangels jeglicher Aufenthaltsvoraussetzungen und/oder wegen begangenen Straftaten längst abgeschoben werden sollten, von ihren Herkunftsländern aber nicht zurückgenommen werden.

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